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   VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20   

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https://dejure.org/2020,31072
VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20 (https://dejure.org/2020,31072)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.10.2020 - 1 B 118/20 (https://dejure.org/2020,31072)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 1 B 118/20 (https://dejure.org/2020,31072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Beherbergungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein und die "Hinweise für Einreisende aus ...

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20
    Die Begründung bestimmt damit den Inhalt der getroffenen Regelung mit, sodass sie in aller Regel unverzichtbares Auslegungskriterium ist (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21/12 -, BVerwGE 148, 146-155, Rn. 14).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20
    Eine Begrenzung der Überprüfung von Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung wird von der neueren Rechtsprechung zu § 47 Absatz 1 Nr. 2 VwGO nicht anerkannt, die auch solche abstrakt-generellen Normen, die die formellen Kriterien eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer Satzung nicht erfüllen, als "Rechtsvorschriften" ansieht, soweit ihnen Außenwirkung zukommt (BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 - BVerwGE 119, 217, 220 ff.; Urteil vom 20. November 2004 - 5 CN 1.03 - BVerwGE 122, 264, 265 ff.; vgl. auch die Regelung in § 64 LVwG für allgemeinverbindliche rechtswirksame Festsetzungen, Bekanntmachungen oder sonstige Anordnungen).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 5. November 2009 - 4 C 3.09 - BVerwGE 135, 209 Rn. 21; vom 28. November 2019 - 5 A 4/18 -, Rn. 22, juris).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20
    Eine Begrenzung der Überprüfung von Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung wird von der neueren Rechtsprechung zu § 47 Absatz 1 Nr. 2 VwGO nicht anerkannt, die auch solche abstrakt-generellen Normen, die die formellen Kriterien eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer Satzung nicht erfüllen, als "Rechtsvorschriften" ansieht, soweit ihnen Außenwirkung zukommt (BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 - BVerwGE 119, 217, 220 ff.; Urteil vom 20. November 2004 - 5 CN 1.03 - BVerwGE 122, 264, 265 ff.; vgl. auch die Regelung in § 64 LVwG für allgemeinverbindliche rechtswirksame Festsetzungen, Bekanntmachungen oder sonstige Anordnungen).
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20
    Dies ist auch dann anzunehmen, wenn eine anwaltliche Vertretung vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56/11 -, juris Rn. 7 f.; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 B 122/18 -, Rn. 12, juris).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20
    Bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, insbesondere auch die grundsätzlich erforderliche Begründung des Verwaltungsakts (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223, 228 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20
    Dies soll auch für die dynamische Bezugnahme auf die nach fachlichen Kriterien erfolgende Einstufung und Ausweisung von Risikogebieten gelten (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE -, Rn. 96, juris).
  • BVerwG, 28.11.2019 - 5 A 4.18

    Für die Verwendung am künftigen Standort Berlin eingestellte Mitarbeiter des BND

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 5. November 2009 - 4 C 3.09 - BVerwGE 135, 209 Rn. 21; vom 28. November 2019 - 5 A 4/18 -, Rn. 22, juris).
  • VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot des Betriebs von

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20
    Soweit ein Antrag nach § 47 VwGO an das Oberverwaltungsgericht statthaft ist, wäre ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durch einen entsprechenden Feststellungsantrag bei dem Verwaltungsgericht unzulässig (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 B 70/20 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2020 - 13 B 1232/20
    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20
    Die Rechtsprechung hat etwa bei einem Verweis einer infektionsschutzrechtlichen Landesverordnung auf die jeweils aktuellen Veröffentlichungen von Risikogebieten durch das Robert-Koch-Institut eine Überprüfung der Festlegung von Risikogebieten durch das Robert-Koch-Institut bzw. das Bundesministerium im Rahmen eines Antrages gegen die Landesverordnung selbst vorgenommen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 B 1232/20 - juris Rn. 50 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - 1 M 110/07

    Zum richtigen Antragsgegner in einem Verfahren nach §80 Abs. 5 VwGO bei Anordnung

  • VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18

    Prüfungsumfang bei der Feststellung der aufschiebenden Wirkung wegen eines

  • OVG Bremen, 22.11.2018 - 1 B 232/18

    Aufenthalt/Ausweisung - Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.11.1988 - 3 B 167/88
  • VG Schleswig, 17.02.2022 - 1 B 7/22

    Corona-Virus: Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status

    Der Antrag der AntragstellerInnen ist deshalb nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes dahingehend auszulegen, dass sie den in der Sache in Betracht kommenden Rechtsbehelf einlegen wollten (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 B 118/20 -, juris Rn. 3), und sie deshalb einstweilen gemäß § 123 Abs. 1 VwGO die Feststellung gegenüber dem Antragsgegner begehren, dass sie - weil sie als genesen im Sinne von u.a. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Corona-BekämpfVO i. V. m. § 2 Nr. 4 COVID-19-SchAusnahmV gelten - den in der Verordnung genannten Beschränkungen für nicht Genesene nicht unterliegen.
  • VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22

    Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status vollständig

    Der Antrag der AntragstellerInnen ist deshalb nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes dahingehend auszulegen, dass sie den in der Sache in Betracht kommenden Rechtsbehelf einlegen wollten (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 B 118/20 -, Rn. 3, juris), und sie deshalb einstweilen gemäß § 123 Abs. 1 VwGO die Feststellung gegenüber dem Antragsgegner begehren, dass sie - weil sie als vollständig geimpft im Sinne von u.a. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Corona-BekämpfVO in der Fassung vom 8. Februar 2022 i. V. m. § 2 Nr. 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Januar 2022 (BAnz AT 14.01.2022 V1) gelten - den in der Verordnung genannten Beschränkungen für nicht vollständig Geimpfte nicht unterliegen.
  • VG Schleswig, 25.02.2022 - 1 B 10/22

    Anspruch einer ungeimpften Person auf Ausstellung eines Nachweises über den

    Der Antrag des Antragstellers ist deshalb nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes dahingehend auszulegen, dass er den in der Sache in Betracht kommenden Rechtsbehelf einlegen wollte (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 B 118/20 -, Rn. 3, juris), und er deshalb einstweilen gemäß § 123 Abs. 1 VwGO die Feststellung gegenüber der Antragsgegnerin begehrt, dass er - weil er als vollständig geimpft im Sinne von u.a. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Corona-BekämpfVO in der Fassung vom 18. Februar 2022 i. V. m. § 2 Nr. 2 SchAusnahmV vom 8. Mai 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Januar 2022 (BAnz AT 14.01.2022 V1) gilt - den in der Verordnung genannten Beschränkungen für nicht vollständig Geimpfte nicht unterliegt.
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